Fachverkäufer im Lebensmittel­handwerk

Fachverkäufer / Fachverkäuferin im Lebensmittel­handwerk

Anmeldung

Ausbildungsdauer: 3 Jahre

Arbeitsgebiet eines Fachverkäufer im Lebensmittel­handwerk

Fachverkäufer/innen im Lebensmittelhandwerk mit Schwerpunkt Fleischerei beraten Kunden, verkaufen Fleisch- und Wurstwaren sowie Feinkostprodukte und präsentieren diese ansprechend in der Verkaufstheke. Sie bereiten küchenfertige Erzeugnisse zu, gestalten Verkaufsaktionen und achten auf die Einhaltung von Hygiene- und Qualitätsstandards.

Neben der Kundenberatung und dem Verkauf haben Fachverkäufer/innen auch gastronomische Aufgaben. Sie stellen Speisen her, richten diese an und servieren sie. Zudem übernehmen sie kaufmännische Tätigkeiten wie die Warenbestellung und die Lagerhaltung.

Informationen zur Ausbildung

Unterrichts­organisation:

  • Teilzeitform, dual (Lernort Betrieb / Lernort Berufsschule)


Ausbildungs­voraussetzungen:

  • Mindestens Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsstand


Schulart:

  • Berufsschule


Unterrichtsfächer:

  • Allgemeinbildende Fächer: Deutsch (D), Gemeinschaftskunde (GK), Wirtschaftskompetenz (Wi)
  • Berufsfachliche Fächer: Berufstheorie (BT), Berufstheorie Werkstatt (BTW), fachpraktischer Unterricht

Lernfelder und Ausbildungsinhalte

Grundstufe (1. Lehrjahr):

  • Einführung und Unterweisung neuer Mitarbeiter/innen
  • Beurteilen und Zerlegen von Schwein oder Lamm
  • Herstellung von Hackfleisch und küchenfertigen Erzeugnissen
  • Informationen über Fleischereiprodukte vermitteln

Fachstufe 1 (2. Lehrjahr):

  • Verkauf aktiv gestalten
  • Waren kundenorientiert verkaufen
  • Speisen herstellen und anrichten
  • Produkte verkaufsfördernd präsentieren

Fachstufe 2 (3. Lehrjahr):

  • Besondere Verkaufssituationen gestalten
  • Waren herrichten, präsentieren und verkaufen
  • Gerichte herstellen und anrichten
  • Gerichte und Getränke präsentieren und servieren
  • Umsatz und Kundenbindung durch Verkaufsaktionen fördern

Prüfungen während der Ausbildung

Zwischenprüfung:

  • Prüfung der Handwerkskammer zur Ermittlung des Ausbildungsstandes
  • Theoretischer und fachpraktischer Prüfungsteil
  • Voraussetzung: Vollständig geführter Ausbildungsnachweis


Berufsschul­abschlussprüfung:

  • Landeseinheitliche schriftliche Prüfung in den vorgeschriebenen Fächern
  • Bestehen aller Fächer gemäß der Berufsschulordnung Baden-Württemberg erforderlich
  • Bei Nichtbestehen: Abgangszeugnis


Gesellenprüfung (Berufsabschluss­prüfung):

  • Prüfung der Handwerkskammer
  • Theoretische Prüfung: Bewertete Schwerpunktfächer aus der Berufsschule
  • Praktische Prüfung: Arbeitsproben vor einem Prüfungsausschuss
  • Voraussetzung: Vollständig geführter Ausbildungsnachweis

Qualifizierungs- und Weiterbildungs­möglichkeiten

  • Verkaufsleiter (m/w/d)
  • Filialleiter (m/w/d)
  • Lebensmitteltechniker (m/w/d)
  • Betriebswirt des Handwerks (m/w/d)